Im Fall "van Caster", zu dem der EuGH ein wegweisendes Urteil gefällt hat, hat das FG Düsseldorf mit Urteil vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10 F nun entschieden, dass der Nachweis zu den tatsächlichen Erträgen Mindestanforderungen unterliegt, die sich aus dem BMF - Schreiben vom 28.07.2015, BStBl. I 2015, 610, ergäben. Die Mitteilung von Schätzungsgrundlagen genüge nicht.
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