Mit Urteil vom 29.06.2016 zu II R 41/14 hat der BFH entschieden, dass eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung auch dann vorliegt, wenn ein Ehegatte ein Einzelkonto oder -depot auf den anderen Ehegatten überträgt.
Der beschenkte Ehegatte trage die Beweislast dafür, dass eine Schenkung nicht vorliege oder aber er bereits vorher zur Hälfte an dem Vermögenswert beteiligt gewesen sei.
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