Das ist an sich nichts neues. Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird, hat er die EDEKA-Taste gedrückt (EDEKA = Ende der Karriere).
Im vom BayVGH entschiedenen Fall, wurden Einsatzstrafen (39 Freiheitsstrafen und fünf Geldstrafen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr addiert. Der BayVGH hat entschieden, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung des Beamtenverhältnisses vorliegen.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen