Zwar wurde erst kürzlich entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachzahlungen mit 6 % verfassungsrechtlich undenklich ist. Kläger aus NRW nehmen aber nun einen neuen Anlauf gegen diese realitätsferne Zinshöhe und zwar mit Unterstützung des Steuerzahlerbundes.
Dieses Verfahren wird beim FG Münster zu 10 K 2472/16 E geführt. Beim BFH ist ein Verfahren zu I R 77/15 anhängig. Vor dem Hintergrund des Bfh-Verfahrens kann eine sog. Zwangsruhe eines Einspruchsverfahrens beantragt werden, § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
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