Donnerstag, 18. August 2016

Großbritannien will Steuerberater für Steuer-Tricks bestrafen

So oder so ähnlich lauten die Überschriften von Beiträgen in den Medien, die ich gelesen habe.

Allerdings sind die Aussagen in den Beiträgen sehr dünn. Von Steuertricks, Steuervermeidung und Systemen zur Steuerflucht ist die Rede. Die Geldbußen sollen bis zu 100 % der entgangenen Steuern betragen können.

Nach meinem Rechtsverständnis sind Steuertricks und Steuervermeidung legal, weil beides nicht mit Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung gleichzusetzen ist. Es ist Aufgabe eines steuerlichen Beraters den Weg aufzuzeigen, der mit den geringsten Steuern verbunden ist. Zeigt er diesen Weg nicht auf, läuft er in die Haftungsfalle. Würden die britischen Pläne also in Deutschland umgesetzt, müsste der steuerliche Berater seinem Mandanten einen schlechten Rat erteilen, damit er nicht bestraft werden kann. Oder er lässt sich bestrafen, weil er seinen Berufspflichten nachkommt.

Ich bin aber nur ein kleiner Bauer im Weinberg des deutschen Steuerrechts und will nicht ausschließen, dass ich hier etwas ganz falsch verstehe.


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