Sonntag, 26. Februar 2017

Was die SPD (natürlich nicht) vergessen hat

In meinem letzten Beitrag habe ich die Pläne der SPD zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Vergütungen von Vorständen einer AG kritisiert.

Hierzu noch ein Nachtrag: Natürlich soll ein betroffenes Vorstandsmitglied seine gesamte Vergütung versteuern. Da ist man dann bei der SPD nicht fies vor, wie man hier im Rheinland sagt.

Und da ich hier nicht nur für Steuerspezialisten schreibe, möchte ich darauf hinweisen, dass Vorstandsvergütungen der Einkommenssteuer unterliegen und über das Jahr Lohnsteuer einbehalten wird. Das sollte man bedenken, wenn man, wie Herr Oppermann, behauptet, hohe Vorstandsvergütungen würden die Allgemeinheit schädigen.


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