Aktuell wird wieder über die sog. Cum-Ex-Geschäfte berichtet. Es soll eine Reihe von Beteiligten geben, die bei den Ermittlungsbehörden umfangreich ausgesagt haben und zwar in der Hoffnung, straffrei auszugehen oder einen Strafrabatt zu bekommen.
Ob die Berater bzw. Verteidiger auch auf § 71 AO hingewiesen haben, wonach der an einer Steuerhinterziehung Beteiligte für die verkürzten Steuern haftet? Ich bin mir sicher, dass die Finanzverwaltung auf die Inanspruchnahme nach dieser Vorschrift verzichten wird, wenn am Ende ein endgültiger Steuerausfall droht.
Bleibt den Damen und Herren am Ende im Grunde nur das eigene Vermögen in sichere Häfen zu verbringen.
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