Es kommt nicht oft vor, aber in diesem Fall bin dann auch ich sprachlos: Zwei Anwälte trennen sich. In der Kanzlei gibt es Mandat zur Nacherklärung, welches weder zum Zeitpunkt des Ausscheidens des einen Rechtsanwalts noch heute fertig bearbeitet ist. Der ausgeschiedene Kollege meint aus diesem Mandant Ansprüche herleiten zu können, die jedenfalls streitig sind. Man kann mit einigem Recht auch sagen, dass die Ansprüche nicht bestehen.
Nun behauptet der Kollege, er würde betrogen und droht, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen. Er weiß, dass die Nacherklärung noch nicht abgegeben ist und nimmt daher zumindest billigend in Kauf, dass er durch seine ohnehin nicht gerechtfertigte Strafanzeige den Mandanten nicht nur der Strafverfolgung aussetzt, sondern auch dessen persönliche Freiheit bedroht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der fragliche Rechtsanwalt sich mit seinem Vorgehen selbst ins Aus schießt und zwar für immer.
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