Dienstag, 7. November 2017

Wenn die Bild-Zeitung berichtet ...

Da war ein Kenner der §§ 370 ff. AO am Werk (wörtliches Zitat aus einem Bericht auf Bild.de):

Grundsätzlich gilt: Je höher der hinterzogene Betrag, desto höher die Strafe. 2015 wurden die Gesetze verschärft: Oberhalb von 25 000 Euro gibt es keine Straffreiheit mehr! Ab einer Summe von 50 000 Euro droht Gefängnis, ab 100 000 Euro bis zu zehn Jahre Haft.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen