Mittwoch, 8. November 2017

Herr Fahrenschon und die Abgabenordnung

Herr Fahrenschon war Finanzminister in Bayern. Er war also oberster Dienstherr aller Finanzbeamten im Freistaat Bayern. Finanzbeamte werden umfassend geschult. Das gilt auch für die Abgabenordnung. Leider galt das offensichtlich nicht für den Herrn Minister a. D. denn sonst würde der § 370 Abs. 4 Satz 1 AO kennen. Zu spät ist zu spät und strafbar!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen