Freitag, 27. Januar 2017

Beschuldigtenauswahl durch Würfeln

Diese Woche bin ich von einem völlig verdatterten Steuerbürger mandatiert worden. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, er habe Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Interviewer über Jahre hinweg nicht erklärt.

Der Mandant hat einen Allerweltsnamen. Und wie sich herausgestellt hat, betrifft die Kontrollmitteilung, die zum Verfahren geführt hat, einen Mitmenschen gleichen Namens, aber mit völlig anderer Anschrift. 

So geht es nicht!

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