Betriebsprüfer haben viel Fantasie. Manche lassen sich sogar einen eigene Richtsatzsammlung einfallen und zwar insbesondere dann, wenn ihnen die Werte der amtlichen Sammlung des Bundesfinanzministeriums nicht gefallen.
In einem meiner aktuellen Gastronomiefälle reichen dem Prüfer die Werte für Gaststätten nicht. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Cocktailbar. Und schwupps vergleicht der Prüfer die Bar mit einer Diskothek. Für Diskotheken hat er Erfahrungswerte, die man aber nirgendwo nachlesen kann. Und die liegen etwa beim Doppelten dessen, was in der Richtsatzsammlung für Gaststätten angeführt wird.
Die Richtsatzsammlung ist Grundlage für einen sog. äußeren Betriebsvergleich und beruht auf zusammengetragenen Erfahrungen aus Betriebsprüfungen. Das Ergebnis kann ich nachlesen. Worauf der Prüfer seine Erfahrungen stützt, kann ich hingegen nicht nachlesen und auch sonst nicht überprüfen. Also kann ich seine Schätzungen auch nicht akzeptieren.
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