Donnerstag, 23. Februar 2017

Auf dem Weg zum VEB

Die Allgemeinheit muss zu ihrem Recht kommen. So begründet der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann die Forderung der SPD den Betriebsausgabenabzug für Vorstandsbezüge auf 500.000,00 EUR zu begrenzen.

Wieder soll das Steuerrecht dafür herhalten, vermeintliches Unrecht zu vermeiden. 

Nun sind aber Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts, in denen die Anteilseigner, Aufsichtsrat und Vorstand zu Recht das Sagen haben und nicht der Staat, der ja nun immer wieder unter Beweis stellt, dass er von Wirtschaft nichts versteht. 

Die Aktiengesellschaft gehört bei alledem den Anteilseignern und nicht der Allgemeinheit. Also ist es auch allein Sache der Anteilseigner und des Aufsichtsrates als deren Vertreter die Geschicke der Aktiengesellschaft zu bestimmen. Und wenn sie Fehler machen, ist das "ihr Bier". So ist das in einer Marktwirtschaft.

Sie halten meine Überschrift für polemisch oder provokant? Denken Sie den Vorschlag von Herrn Oppermann zu Ende. Gerechtigkeit in seinem Sinne wird man letztlich nur durch eine vollständige staatliche Kontrolle herstellen können. Und dann sind wir beim volkseigenen Betrieb, ob er nun so heißt oder nicht.

Am Ende werden wir entweder keine kompetenten Vorstände für deutsche Firmen mehr finden, weil die in Betracht kommenden Kandidaten lieber anderswo anheuern oder aber deutsche Aktiengesellschaft werden aus dem Ausland gesteuert.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen