Das Rauschen im Blätterwald ist laut. U. a. ist von Steuervermeidung die Rede. Die ist nicht strafbar, wie der Bonner General-Anzeiger in einem heute erschienen Artikel ausführt.
Genannt wird der Name Engelhorn. Die Töchter des Hauses sollen nach Ansicht von Leuten, die die Paradise Papers ausgewertet haben, viel mehr Steuern hinterzogen haben als bisher bekannt. Ob aber auf diese Erkenntnis weitere Schritte der Finanzverwaltung und insbesondere der Ermittlungsbehörden gegründet werden können, erscheint mir zumindest fraglich. Jedenfalls ein Ermittlungsverfahren kann man nicht so einfach wieder aufnehmen. In einem Rechtsstaat gibt es nämlich einen Strafklageverbrauch.
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