Mittwoch, 16. August 2017

Was Deutschland darf, dürfen andere noch lange nicht

Wir erinnern uns: Mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes wurde die erste sog. Steuer-CD mit Daten  zu Geschäftsbeziehungen deutscher Steuerpflichtiger zu Schweizer Banken angekauft. Das wurde von Politikern jeglicher Couleur als normaler Vorgang bezeichnet. Es folgten Drohungen mit der Kavallerie.

Nun soll die Schweiz, wie auch hier bereits berichtet wurde, den Spieß umgedreht haben. Der Generalbundesanwalt ermittelt. Die Bundesregierung könnte ihn stoppen, weil der Bundesrepublik ein schwerer Nachteil durch die Ermittlungen entstehen könnte, weil sie die guten Beziehungen zur Schweiz beeinträchtigen oder der Strafverfolgung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Tut sie aber nicht. 

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