Freitag, 20. Oktober 2017

Gewöhnlicher Aufenthalt begründet Steuerpflicht? So ein Blödsinn!

Es gibt Mitmenschen, die versuchen wirklich alles, um der Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen. Dafür lassen sie sogar ihre Familie nach Osteuropa umziehen - und geben  vor,  auch selber dort zu wohnen. 

Als eifrige Blogger posten sie aber auch nahezu täglich Beiträge, die (nicht nur) nahelegen, dass sie in Deutschland als deutscher Staatsbürger einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und für eine zumindest einer nahestehenden Person gehörende GmbH mit Sitz in Deutschland tätig sind. 

Über eine beschränkte Steuerpflicht braucht man da gar nicht mehr nachzudenken. Denke ich! 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen