Samstag, 19. August 2017

Finanzgericht Münster: 6 % sind ok!

Nun hat sich auch das Finanzgericht Münster mit der Höhe der Nachzahlungszinsen auseinandergesetzt und  ist zu der Auffassung gelangt, dass 6 % in Ordnung sind, vgl. FG Münster v. 17.08.2017 zu 10 K 2472/16.

Es hat allerdings die Revision zugelassen.

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