Nun hat sich auch das Finanzgericht Münster mit der Höhe der Nachzahlungszinsen auseinandergesetzt und ist zu der Auffassung gelangt, dass 6 % in Ordnung sind, vgl. FG Münster v. 17.08.2017 zu 10 K 2472/16.
Es hat allerdings die Revision zugelassen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen