Freitag, 6. Januar 2017

Besteuerungsgrundlagen intransparenter Fonds

Soeben lese ich einen Tweet von Kollegen, wonach der Nachweis der tatsächlichen Einkünfte, die mit einem intransparenten Fonds erzielt worden sind, praktisch unmöglich ist. Dieser bezieht sich auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10.

Das ist nicht richtig. Gemeinsam mit den mit mir zusammenarbeitenden Steuerberatern habe ich bisher noch bei jedem intransparenten Fonds die tatsächlichen Einkünfte ermitteln können. Dafür gibt es Datenbanken. Man muss also nur wissen, wo man suchen muss.

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