Liebe Leser,
ich habe mich entschlossen, ein Lexikon des Steuerrechts der besonderen Art aufzulegen.
In meinem Lexikon werde ich Begriffe erläutern, die im Zusammenhang mit dem Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht immer wieder verwendet werden.
Beginnen möchte ich heute mit dem Begriff "wegnehmen":
Im Steuerstrafrecht wird der Begriff "wegnehmen" vor allen Dingen von Politikern im Zusammenhang mit "Allgemeinheit" verwendet. Es wird immer wieder behauptet, Steuerhinterzieher würden der Allgemeinheit etwas wegnehmen. Dann muss derjenige, der dergleichen behauptet, davon ausgehen, dass das, was ein Steuerhinterzieher erwirtschaftet, der Allgemeinheit gehört. Wäre es anders, könnte der Steuerhinterzieher ja nichts wegnehmen, weil man sich ja nun - darüber dürften wir uns einig sein - selber nichts wegnehmen kann.
Im nächsten Teil werde ich wahrscheinlich den Begriff "Raub" erläutern.
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