Sonntag, 30. Juni 2019

Stichtag 1. Juli 2019 - Auswertung der Daten aus dem automatischen Informationsaustausch

Ab morgen wird - so wörtlich die Welt am Sonntag - ein gewaltiger Datenschatz gehoben. Es geht um die Finanzdaten, die dem Bundeszentralamt für Steuern in den letzten Jahren im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu Auslandsanlagen von in Deutschland Steuerpflichtigen in den vergangenen Jahren (seit 2014) erhalten hat.

Bislang konnten diese Daten nicht ausgewertet werden, weil die dafür erforderliche Software nicht zur Verfügung stand. Das ist nun anders.

Der in dem Artikel zitierte Kollege, Herr Weber-Blank aus Hannover, weist zutreffend darauf hin, dass Betroffene nicht unüberlegt reagieren dürfen. Falsch sei es, "direkt zum Telefonhörer zu greifen und das Finanzamt anzurufen und alles einzuräumen." Das ist völlig richtig und zwar ganz unabhängig davon , ob man schon Post erhalten hat oder nicht. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nämlich an viele Voraussetzungen geknüpft. Und die kann man mit einem Anruf beim Finanzamt ganz sicher nicht erfüllen.

Bleibt anzufügen, dass z. B. in Rheinland-Pfalz die Behörden so vorgehen wollen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch noch nach dem ersten Anschreiben der Finanzverwaltung möglich sein soll. Ob man bis zu diesem Schreiben warten sollte oder aber auf diese Ankündigung vertrauen darf, steht auf einem anderen Blatt. 


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