Montag, 18. März 2019

Schlau ist nicht immer schlau genug

Gestern hat mich eine Diskussion an einen besonderen Fall erinnert. Der von mir verteidigte Unternehmer führte mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen, führte keine Fahrtenbücher und machte für alle Fahrzeuge den vollen Betriebsausgabenabzug geltend und zwar ohne jegliche private Nutzung. 

Eines der Fahrzeuge wurde von seinem Sohn allein genutzt. Der studierte in einer Stadt weitab vom Sitz des Unternehmens. Natürlich wurden auch alle Verwarnungsgelder für Falschparken als betrieblich veranlasst gebucht.

Mein Mandant wunderte sich, dass das im Rahmen einer Betriebsprüfung thematisiert wurde. Und dann kam dann auch noch - auch wegen anderer Dinge - die Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Ja, haben die denn nichts besseres zu tun? Das war seine erste Frage an mich. 

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