Dienstag, 16. April 2019

Neulich bei der kleinen Strafkammer

Es gibt Fälle, die kann man sich nicht ausdenken. Ein Kollege - erfahrener Steuerstrafrechtler - versucht dem Vorsitzenden zu vermitteln, dass die Kammer nicht nur den Sachverhalt ermitteln müsse, sondern auch anhand der maßgeblichen Normen des Steuerrechts ermitteln müsse, ob und ggfls. in welcher Höhe eine Steuerverkürzung eingetreten sei. Damit hat der Kollege absolut recht, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des BGH ergibt.

Was macht der Vorsitzende? Vernimmt die anwesende Dame von der Strafsachenstelle als Sachverständige! Und ich dachte immer "iura novit curia" oder auch "das Gericht kenn t das Recht".

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