In den letzten Tagen habe ich mich mit den Cum Ex - Fällen (bzw. dem, was unter dieser Bezeichnung in den Medien verbreitet wird) näher beschäftigt.
Und siehe da: Es ist dann doch nicht so einfach wie manche meinen oder sogar behaupten.
Cum grano salis: Vielfach kann eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und damit ein Steuerschaden nicht belegt werden. Die Ermittlungsbehörden verfahren insoweit nach dem Motto "Wo Rauch ist auch ein Feuer".
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