Montag, 1. Juli 2019

Cum Ex - Landgericht Bonn will Haftung der Banken prüfen

Aus der heutigen Süddeutschen Zeitung:

Die Bonner Strafkammer will offenbar gleich den ersten Cum-Ex-Prozess nutzen, um zu entscheiden, wer am Ende alles haften müsste für den Griff in die Staatskasse. Die Basis dafür liefern die Abschnitte 73a und 73b des Strafgesetzbuches. Darin ist festgelegt, dass und wie Täter, Teilnehmer und andere Profiteure von illegalen Geschäften haftbar gemacht werden können. Das geschähe dann im Wege der "Einziehung" von Vermögen; als Ausgleich für den angerichteten Schaden. Der Paragraf 73 und seine Nebenbestimmungen machen das leichter möglich, als es früher der Fall war. Mit diesen sehr weit gefassten Vorschriften könnte der Staat wieder zu seinem Geld kommen. Deshalb könnte es nun ernst werden für die Finanzbranche.

Weiteres unter Süddeutsche Zeitung.

Das wird spannend.

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