Freitag, 7. Juni 2019

Wenn Steuerfahnder sagen: "Wir dürfen das."

Dann dürfen sie es noch lange nicht. Diese Erfahrung mussten diese Woche zwei Fahnder machen. Sie hatten sich zur Niederlassung eines Unternehmens begeben und wollten dort ohne Vorankündigung eine Mitarbeiterin vernehmen. 

Das sorgte aus verständlichen Gründen für Unruhe. In einem Telefonat verstieg sich einer der Herren sogar zu der Behauptung, man dürfe und werde die Mitarbeiterin mitnehmen, nachdem 1. auf das Hausrecht des Unternehmens und 2. auf die Üblichkeit der Ladung von Zeugen hingewiesen wurde. Mit ein klein wenig weiterem Aufwand konnten die Herren dann doch davon überzeugt werden, dass die Zeiten, in denen man Menschen ohne richterlichen Beschluss von ihrem Arbeitsplatz abführen kann, in allen Teilen Deutschlands doch schon länger vorbei sind.




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