Mittwoch, 26. Juni 2019

Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt

Ich habe hier kürzlich über das - sagen wir einmal - selbstbewusste Auftreten eines Sachgebietsleiters Steuerfahndung berichtet, der meinte, "so könne ich vielleicht mit einem Staatsanwalt sprechen, nicht aber mit der Steuerfahndung." Nicht wörtlich, aber sinngemäß fügte er hinzu, dass die SteuFA machen können, was sie wolle.

Woher kommt diese Hybris? 

Nach meiner Einschätzung hat das sehr viel mit dem Ansehen der Steuerfahndung innerhalb der Finanzverwaltung zu tun. Was die Steuerfahndung sagt, ist im Regelfall Gesetz. In der überwiegenden Zahl der Fälle gewährt die Strafsachenstelle Akteneinsicht nur, wenn die zuständigen Fahnder zustimmen. M. a. W.: Die gesetzliche Rollenverteilung wird damit negiert.

Und genau hierin dürfte das Problem in meinem Fall liegen. Auch ein Staatsanwalt ist für den fraglichen Sachgebietsleiter ein Handlanger der Steuerfahndung. 

Zwischenzeitlich wurde er auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. 

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