Samstag, 23. November 2019

Bargeld ist sicher? Nein!

Im steueranwaltsmagazin 5/2019 habe ich einen Beitrag meiner Kollegen Dres. Söffing und Kranz gelesen. Sie berichten über die Besonderheiten Schweizer Banknoten. So werden Banknoten der sechsten Banknotenserie zum 30.04.2020 ungültig.

Wer also eine Selbstanzeige dadurch umgehen wollte, dass er seine Geldanlage in der Schweiz in Bargeld umwandelt und dieses dann bis zum Ablauf von Verjährungsfristen in einem gemieteten Schließfach verwahrt, der hat bald ein Problem. Entweder wird doch noch eine Selbstanzeige erstattet oder aber dass Geld ist weg. 

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