Dienstag, 18. Juni 2019

Rechtsanwälte und Steuerberater im Visier der Ermittlungsbehörden

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Ermittlungsbehörden den Berater (Rechtsanwalt und/oder Steuerberater) gerne "mitverhaften", d. h. ihn wegen Mittäterschaft oder Beihilfe verfolgen. Das macht für die Ermittlungsbehörden auch manches einfacher: Auf eine Beschlagnahmefreiheit nch § 97 Abs. 1 StPO kann sich der Berater dann nicht mehr berufen, wie sich aus § 97 Abs. 2 StPO ergibt.


Erfahrene Verteidiger sind bei alledem teuer, aber ihr Geld wert. Denn guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar. Und Verteidigerhonorare auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung - die wird jeder versierte Verteidiger verlangen - können in komplexeren Fällen durchaus sechsstellig ausfallen.



Eine umfassende Rechtsschutzversicherung sollten Berater daher abschließen.

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