Mittwoch, 6. Mai 2015

Soll Steuerverschwendung strafbar sein?

Immer wieder wird gefordert, dass nicht nur die Steuerhinterziehung, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern strafbar sein soll.

Auch ich ärgere mich ständig über den Umgang der öffentlichen Hand mit Steuergeldern. Beispiele für Verschwendung gibt es genug. Das Podest an einer Autobahn, von dessen Plattform aus man die Spitzen des Kölner Doms sehen kann, sind für mich "der Klassiker".

Aber wer soll Adressat des Tatbestands sein und was genau soll von ihm erfasst sein? Wollen wir in Kauf nehmen, dass Politiker in Ansehung des Tatbestands keine Entscheidungen mehr treffen (wollen)? Und wo genau verläuft die Grenze zwischen zulässiger Mittelverwendung und Verschwendung? Was links für richtig hält, hält rechts für Unsinn - und umgekehrt.

Ich habe für mich noch keine Antworten gefunden.

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