Donnerstag, 4. August 2016

LG Stuttgart urteilt zu überhöhten Honoraren für Selbstanzeigen

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 11.07.2016 zu 27 O 338/15 eine aus meiner Sicht völlig richtige Entscheidung zu Honoraren für Selbstanzeigen gefällt.

Der entschiedene Fall ähnelt in mancher Hinsicht einem von mir betreuten Mandat. 

Im Fall des LG Stuttgart verlangten die Berater mehr als 34.000,00 EUR, wobei die Steuernachzahlung sich nur auf rund 5.700,00 EUR belief. Abgerechnet wurde immer eine 30/10-Gebühr und zwar für jede Einkunftsart. Und ein Zuschlag von 20 % auf alle Einkünfte wurde natürlich nicht nur in den Entwurf der Selbstanzeige eingearbeitet, sondern auch bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

Gelockt wurde auch in diesem Fall mit einem durchaus angemessenen Stundenhonorar, das aber nur  gelten sollte, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind. Über diese hatten die Berater nicht ausreichend aufgeklärt.

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