Dienstag, 30. August 2016

Fundstück der Woche: Hohe Steuern müssen der Wirtschaft nicht schaden

Das schreibt Stefan Bach im Spiegel und bezeichnet die gegenteilige Behauptung als neoliberale Plattitüde. Mit dem Begriff "neoliberal" kann man heute ja (fast) alles diskreditieren. Neoliberale essen kleine Kinder, schubsen Omas vor die Straßenbahn und sind - selbstverständlich - Ausbeuter.

Letzteres stimmt für mich uneingeschränkt. Ich beute mich selbst aus.

Ich lasse jetzt einmal dahinstehen, ob Herr Bach oder aber die Neoliberalen im Recht sind. Ich denke aber nicht, dass eine Steuerlast, die der Wirtschaft nicht schadet, auch unbedingt aufgebürdet werden muss. Und ich behaupte, dass derjenige, der das anders sieht, glaubt, eine riesige Umverteilungsmaschine namens Staat sei legitim. 

Die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben ist in Deutschland viel zu hoch. Der Staat sollte sich auf seine Kernaufgaben beschränken und die Zwangsbeglückung der Bürger abschaffen. 


Etikettenschwindel beim Geld Verstorbener

Herr Walter-Borjans will Geld Verstorbener retten und fordert einen zentrale Datenbank für die Konten verstorbener Kunden von Kreditinstituten. Daran ist dem Grunde nach nichts auszusetzen. Nur nehme ich Herrn Walter-Borjans nicht ab, dass es ihm darum geht, dass das Geld zu den Erben kommt. Zu nachrichtenlosen Konten kommt es m. E. nur in seltenen Fällen. Und das sind die Fälle, bei denen es keine Erben gibt und also der Fiskus erbt. So wird die Forderung dann verständlicher.


Sonntag, 28. August 2016

Tauschgeschäfte statt Bargeldzahlung

Es ist schon etwas her. Aber die Begrenzung von Bargeldzahlungen oder gar die Abschaffung von Bargeld bleiben auf der Agenda der Politik. Und die Medien spielen immer wieder mit. So habe ich z. B. letzte Woche einen Beitrag im Radio gehört, in dem berichtet wurde, in Skandinavien sei die Barzahlung verpönt und vielerorts gar nicht mehr möglich.

Ich behaupte, die Abschaffung von Bargeld wird weder Steuerhinterziehung noch Geldwäsche eindämmen. Wo ein Wille, da ein Weg.

Und im Kleinen wird es darauf hinauslaufen, dass der Maler, der schwarz die Wände weißelt, nach Abschaffung des Bargelds dann eben eine paar Kästen Bier oder einen Satz Winterreifen bekommt. Das werden dann in ca. 25 Jahren auch Politiker begreifen. Es folgen dann Lebensmittelkarten, ohne die man kein Bier kaufen kann, und Verkehrskontrollen, bei denen die Quittung für den Reifenkauf geprüft wird. 

Samstag, 27. August 2016

Steuerzahlerbund unterstützt Musterverfahren gegen Verzinsung von Steuernachzahlungen

Zwar wurde erst kürzlich entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachzahlungen mit 6 % verfassungsrechtlich undenklich ist. Kläger aus NRW nehmen aber nun einen neuen Anlauf gegen diese realitätsferne Zinshöhe und zwar mit Unterstützung des Steuerzahlerbundes.

Dieses Verfahren wird beim FG Münster zu 10 K 2472/16 E geführt. Beim BFH ist ein Verfahren zu I R 77/15 anhängig. Vor dem Hintergrund des Bfh-Verfahrens kann eine sog. Zwangsruhe eines Einspruchsverfahrens beantragt werden, § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Freitag, 26. August 2016

Steuerhinterziehung durch Bildung nicht gerechtfertigter Rückstellungen

Zu diesem Thema ist in Heft 9/2016 der "Praxis Steuerstrafrecht" ein Beitrag von Berger/Teutemacher erschienen.

Im beschriebenen Fall wurden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, die nicht hätten gebildet werden dürfen. Das ist Steuerhinterziehung und wird, wie der Beitrag belegt, auch entdeckt. Diese Erfahrung mussten auch schon ein paar meiner Mandanten machen.

Mittwoch, 24. August 2016

Richtige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg

Mit Urteil vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass "Kontrollmaterial" lediglich ein Indiz für eine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank sei, aber eben kein Beweis. Änderungsbescheide, die aufgrund des "Kontrollmaterials" ergangen sind, wurden aufgehoben.

Wenn es sich bei dem Kontrollmaterial um die üblichen Unterlagen dubioser Herkunft handelt, dann kann ich diesem Urteil nur aus vollem Herzen zustimmen. Herr Walter-Borjans wird das anders sehen. 

Übrigens: Das "Kontrollmaterial" war das einzige, was die Finanzbehörden zur Grundlage der Änderungsbescheide gemacht haben. Insbesondere wurde keine Vermögenszuwachsrechnung erstellt, aus der man hätte entnehmen können, dass weitere Vermögenswerte neben den bekannten überhaupt möglich sind. Hier wurde nach dem Motto "Augen zu und durch" verfahren. Ein leider häufiger auftretendes Phänomen.

Montag, 22. August 2016

Empörung bei der Steuerfahndung

Es geht zwar um einen ganz konkreten Fall. Ich sage aber nicht, ums welche Steuerfahndungsstelle es geht. Nur so viel: Sie ist in NRW angesiedelt.

Mein Mandant ist ausländischer Abstammung und beherrscht die deutsche Sprache nur sehr eingeschränkt. Es überrascht also nicht, dass er Fragen der SteuFA  nicht richtig versteht und folglich missverständliche Antworten gibt. Hierauf hingewiesen entgegnet mir die Fahnderin, dass sich aus einer Notarurkunde, die sie vorliegen habe, klar ergab, dass mein Mandant die deutsche Sprache beherrsche. Der Notar habe sich davon überzeugt und auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers verzichtet. Nein, ist klar. Da muss man sich als Fahnderin keine weiteren Gedanken machen. Ales gut!

Und mit dem Hinweis, dass man dem Mandanten im Rahmen der Durchsuchung eine Erklärung zur Entbindung seines Steuerberaters von der Schweigepflicht mit der "Bitte" um Unterzeichnung unter die Nase gehalten habe ohne über die Freiwilligkeit der Unterzeichnung und die Tragweite der Erklärung zu belehren, habe ich mir nun ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung eingehandelt.

Samstag, 20. August 2016

Bundesverfassungsgericht: Schlussbesprechung ist maßgeblicher Zeitpunkt für den Lauf der Festsetzungsverjährung

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.07.2016 zu 1 BvR 3092/15 entschieden, dass die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Der Steuerpflichtige könne auf die Schlussbesprechung verzichten und somit auf den Verjährungseintritt Einfluss nehmen. Ein solcher Verzicht war nicht erklärt worden. Daher ist nach Ansicht des BVerfG nicht auf die letzte Prüfungshandlung im Jahr 1989 abzustellen.

Im entschiedenen Fall hat die Finanzverwaltung 1980 mit einer Aussenprüfung für 1974 bis 1978 begonnen. Nach Unterbrechung wurde diese 1995 fortgesetzt und 1996 beendet. 

Unzumutbar war der Verzicht auf die Schlussbesprechung nach Ansicht des BVerfG nicht.

Zuweilen kann ich den Urteilen des BVerfG nicht folgen. 


Donnerstag, 18. August 2016

Großbritannien will Steuerberater für Steuer-Tricks bestrafen

So oder so ähnlich lauten die Überschriften von Beiträgen in den Medien, die ich gelesen habe.

Allerdings sind die Aussagen in den Beiträgen sehr dünn. Von Steuertricks, Steuervermeidung und Systemen zur Steuerflucht ist die Rede. Die Geldbußen sollen bis zu 100 % der entgangenen Steuern betragen können.

Nach meinem Rechtsverständnis sind Steuertricks und Steuervermeidung legal, weil beides nicht mit Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung gleichzusetzen ist. Es ist Aufgabe eines steuerlichen Beraters den Weg aufzuzeigen, der mit den geringsten Steuern verbunden ist. Zeigt er diesen Weg nicht auf, läuft er in die Haftungsfalle. Würden die britischen Pläne also in Deutschland umgesetzt, müsste der steuerliche Berater seinem Mandanten einen schlechten Rat erteilen, damit er nicht bestraft werden kann. Oder er lässt sich bestrafen, weil er seinen Berufspflichten nachkommt.

Ich bin aber nur ein kleiner Bauer im Weinberg des deutschen Steuerrechts und will nicht ausschließen, dass ich hier etwas ganz falsch verstehe.


Montag, 15. August 2016

Da wundert einen nichts mehr: Automatische Steuererhöhung bei fallenden Spritpreisen

Herr Gabriel, seines Zeichens Bundeswirtschaftsminister, will das. Damit will er den Bürger zum Energiesparen zwingen. Von Steuersenkung bei steigenden Spritpreisen lese ich allerdings nichts!

Was sagt uns das? Die SPD will nicht mehr regieren und näher an die 5 % - Hürde.

Und was fällt uns dazu ein? Alfred Tetzlaff, der sagte nämlich: Der Sozi ist nicht grundsätzlich dumm, er hat nur ganz viel Pech beim Nachdenken.


Sonntag, 14. August 2016

Eine Reise nach Marokko

In den vergangenen Tagen habe ich mit einer Mandantin Tanger besucht. Die Reise diente nicht dem Vergnügen, sondern der Aufarbeitung einer Geldanlage, die Gegenstand einer Selbstanzeige ist, bei einer marokkanischen Bank.

Die Geldanlage hatte zuvor auch eine Reise gemacht: Von Zürich ging es nach Singapur und von dort eben nach Tanger.

Das ist nicht das einzige, etwas exotische Mandat, das ich dieses Jahr angetragen bekommen habe. Meine Meinung, wonach das Thema Selbstanzeige mehr oder weniger der Vergangenheit angehört, muss ich revidieren. Es gibt dann doch mehr Leute, die Anlagen in den klassischen Schwarzgeldhäfen nicht nacherklärt haben, sondern vielmehr in andere, vermeintlich sichere Häfen gewechselt sind, als ich dachte. Indes müssen auch sie nun damit rechnen, dass mehr oder weniger kurzfristig auch die Behörden dieser Häfen Daten nach Deutschland übermitteln.


Samstag, 6. August 2016

Wenn man keine anderen Sorgen hat: Führerscheinentzug für Steuerhinterziehung

Der gute Herr Maas  (seines Zeichens Bundesjustizminister) hat es schon mehrfach ins Gespräch gebracht: Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung soll es künftig möglich sein, den Führerschein zu entziehen. Denn Geldstrafen hätten ja z. B. bei sehr Wohlhabenden keineWirkung.

Nun habe ich schon das eine oder andere Mal wohlhabende Mandanten. 360 Tagessätze zu 1.000,00 EUR (oder mehr) sind auch für kein Pappenstiel. Und wenn dann auch noch der Führerschein weg ist, wird es für viele eng mit dem Geldverdienen. Nicht jeder hat einen Chauffeur und eine Flugbereitschaft wie Herr Maas.

Ich hätte ein besseres Betätigungsfeld für unsere Strafrechtsreformer: Gewaltdelikte! Gewalt, wenn sie nicht gleich zum Exitus führt, richtet vielfach lebenslanges Leiden zu. Und das - da ist dann die deutsche Justiz gefordert - wird nach meinem Eindruck nicht hinreichend gewürdigt.

Herr Walter-Borjans meldet sich zurück

Unter der Überschrift "Neuer Schlag gegen Steuersünder" wird im Bonner General-Anzeiger darüber berichtet, dass anonyme Informanten den Steuerfahndern in NRW drei Datensätze mit mehr als 160000 Hinweisen zu verdächtigen Konten und Stiftungskonstruktionen in Luxemburg und der Schweiz haben kostenlos zukommen lassen. 

100000 Datensätze seien an das Bundeszentralamt für Steuern gegangen, damit sie von anderen EU-Staaten abgerufen werden könnten. Steuergerechtigkeit dürfe nicht an Ländergrenzen enden, sagt der Finanzminister von NRW dazu. Er sagt aber auch, dass noch gar nicht feststeht, was "sich am Ende als illegal herausstellt".

Ich kann nicht recht glauben, dass die Daten kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. 

Und wenn Herr Walter-Borjans dann noch verlauten lässt, dass "es um Bedienungsanleitungen von Banken für Menschen, die in ihren Ländern keine Steuern zahlen wollen, gehe, wofür sich hochbezahlte Spezialisten immer neue Konstruktionen ausdächten, um Steuerschlupflöcher (Unterstreichung vom Verfasser) der nationalen Gesetzgebung auszunutzen", dann frage ich mich, ob er den Unterschied zwischen legaler Steuervermeidung und illegaler Steuerhinterziehung kennt. Ist ihm aber wahrscheinlich völlig egal. Er schert sich alle über einen Kamm und nennt Vermieter und Hinterzieher gerne einheitlich Betrüger. 

Freitag, 5. August 2016

Ist das noch Betriebsprüfung oder schon Steuerfahndung?

Zu diesem Thema werde ich am 20.09.2016 für die taxnews GmbH ein Webinar abhalten.

Themen werden sein:

Verzahnung von Steuerungsverfahrensrecht und Steuerstrafverfahrensrecht bei Verdacht einer Steuerstraftat 

 Pflichten des Außenprüfers bei Verdacht einer Steuerstraftat, §§ 393 AO, 10 BpO 

 Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten (Verwertungsverbot?) 

 Zulässigkeit von Schätzungen trotz § 393 AO 

 Außenprüfung und Korruptionsstraftaten 

 Verhältnis Außenprüfung zu Steuerfahndungsprüfung 

 Vorteile einer tatsächlichen Verständigung bei steuerstrafrechtlichem Vorwurf 

 Verhalten bei Durchsuchungen 

Anmeldungen sind auf der Seite der Taxnews GmbH möglich.

Donnerstag, 4. August 2016

Und noch ein schicker Fall des LG Stuttgart zu Selbstanzeigehonoraren

Bereits mit Urteil vom 18.04.2016 zu 27 O 382/15 hat das LG Stuttgart zu folgender Gebührenvereinbarung (Auszug aus dem Urteil) deutliche Worte gefunden:

"In dem Termin schlossen die Parteien eine schriftliche Vergütungsvereinbarung (Anlage K 2). Sie sah einen Stundensatz von 250,00 Euro vor. Weiter wurde vereinbart, dass als „Mindestgebühr“ die 30/10-Gebühr des § 30 StBVV in doppelter Höhe geschuldet wird, und der Gegenstandswert mindestens das Doppelte des gesetzlichen Mindestgegenstandswertes entspricht. Zudem war eine Auslagenpauschale in Höhe von 5 % der berechneten Gebühren vorgesehen.
Der Beklagte leistete Vorschüsse in Höhe von insgesamt 8.330,00 Euro auf die Rechnung vom 12. August 2015 (Anlage K 3) sowie die Rechnung vom 02. September 2015 (Anlage B 5), von deren Begleichung die weitere Bearbeitung abhängig gemacht worden war (Anlage B 10)."

Das Gericht hält solcherlei wegen Sittenverstoßes für nichtig nach § 138 Abs. 1 BGB.



LG Stuttgart urteilt zu überhöhten Honoraren für Selbstanzeigen

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 11.07.2016 zu 27 O 338/15 eine aus meiner Sicht völlig richtige Entscheidung zu Honoraren für Selbstanzeigen gefällt.

Der entschiedene Fall ähnelt in mancher Hinsicht einem von mir betreuten Mandat. 

Im Fall des LG Stuttgart verlangten die Berater mehr als 34.000,00 EUR, wobei die Steuernachzahlung sich nur auf rund 5.700,00 EUR belief. Abgerechnet wurde immer eine 30/10-Gebühr und zwar für jede Einkunftsart. Und ein Zuschlag von 20 % auf alle Einkünfte wurde natürlich nicht nur in den Entwurf der Selbstanzeige eingearbeitet, sondern auch bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

Gelockt wurde auch in diesem Fall mit einem durchaus angemessenen Stundenhonorar, das aber nur  gelten sollte, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind. Über diese hatten die Berater nicht ausreichend aufgeklärt.

Mittwoch, 3. August 2016

BFH hat entschieden - Sammelauskusftsersuchen der SteuFA an Presseunternehmen zu Auftraggebern von Kontaktanzeigen zulässig

Mit Urteil vom 12.05.2016 zu II R 17/14 hat der BFH in einem Fall, in dem es um Kontaktanzeigen für sexuelle Dienstleistungen ging, entschieden, dass einem auf die Ermittlung der Auftraggeber gerichteten Sammelauskunftsersuchen der SteuFA nicht die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit entgegenstehe.

Hintergrund des Ersuchens war eine Rüge des Bundesrechnungshofs, der ein Vollzugsdefizit bei der Besteuerung des Rotlichtmilieus angemahnt hat.

Das Düsseldorfer Verfahren mit dem Bordellbetreiber ohne Rechtsgrundlage , aber mit mehr oder weniger sanftem Zwang als Steuereintreiber verpflichtet werden, hat noch niemand kritisiert. 

Dienstag, 2. August 2016

Foulspiel durch die Steuerfahndung

Das Mandatsverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater ist besonders geschützt. Der Steuerberater darf insbesondere keine Mandantengeheimnisse preisgeben und von daher auch Unterlagen, die den Mandanten betreffen, nicht freiwillig herausgeben. Das kommt aber leider immer wieder vor. 

Viele Unterlagen, die beim Steuerberater archiviert sind, unterliegen der Beschlagnahmefreiheit, § 97 StPO. Soll sich eine Durchsuchung auf das Auffinden solcher Unterlagen beziehen, ist bereits die Anordnung der Durchsuchung rechtswidrig.

Findige Steuerfahnder wissen sich zu helfen: Sie verlangen vom Beschuldigten im Rahmen einer Durchsuchung eine vorbereitete Vollmacht zu unterschreiben. Unter dem Eindruck der gerade laufenden Durchsuchung unterschreibt der anwaltlich noch nicht beratene Beschuldigte. Selbstredend wird er nicht darüber belehrt, dass die Vollmacht weitreichende Konsequenzen hat, weil mit ihr auf die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters verzichtet wird.