Sonntag, 17. Juli 2016

Hohe Barabhebungen rechtfertigen keine Schätzung von Kapitaleinkünften

Das hat - nein musste - das Finanzgericht Nürnberg entscheiden. Ein Steuerpflichtiger müsse keinen Nachweis über die Verwendung von Barabhebungen führen. Von ihm können auch nicht verlangt werden, zu beweisen, dass er nicht über ausländische Bankkonten verfügt.

Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg zu 5 K 456/14 datiert vom 21.10.2015.

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