Das FG Berlin - Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den in diesem Fall reichlich dürftigen Daten zu einem angeblichen Konto des Klägers in Liechtenstein auseinandergesetzt und geurteilt, dass der Kläger keinen Negativbeweis dahingehend zu führen habe, dass er kein Konto im Ausland habe.
Die Daten auf die sich Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden in den sog. Steuer-CD-Fällen stützen sind vielfach nicht nur von der Herkunft her dubios, sondern auch oftmals widersprüchlich und nicht aussagekräftig.
Leider ist aber in der Praxis so, dass Mandanten eine Auseinandersetzung scheuen und möglichst ohne Aufsehen "aus der Sache herauskommen wollen". Schade.
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