Sonntag, 17. April 2016

BFH: Finanzgericht darf Feststellungen aus Strafurteil übernehmen

Das hat der BFH in seinem Beschluss vom 12.01.2016 zu VIII B 148/15 wiederholt. Ausnahme: Der Kläger erhebt substantiierte Einwendungen und stellt Beweisanträge, die das Finanzgericht nach den allgemeinen, für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann.

Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des BFH auch für den Fall, dass Vernehmungs-protokolle und Urteile andere Tatbeteiligte betreffen. 

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