Mit BMF-Schreiben vom 23.05.2016 ist der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) im Hinblick auf § 153 AO ergänzt worden.
Hervorzuheben ist, dass - wie schon im Entwurf vorgesehen - ein innerbetriebliches Kontrollsystem im Sinne von Compliance-System ein Indiz darstellen kann, das gegen das Vorliegen von Vorsatz und/oder Liechtfertigkeit sprechen kann.
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