Mittwoch, 29. Juni 2016

Fehlerquellen bei Selbstanzeigen

In den vergangenen Wochen habe ich vermehrt Einsicht in Selbstanzeigen bekommen, die andere Berater angefertigt und abgegeben haben. Von Sorglosigkeit über bedingt vorsätzlich unvollständig abgegebene Selbstanzeigen bis hin zur Abzocke des Mandanten habe ich alles gesehen.

In einem Fall hat man sich gar nicht erst die Mühe gemacht für die Jahre bis 2008 Anschaffungs- und Veräußerungsdaten von Wertpapieren zu ermitteln, sondern hat jeden Veräußerungserlös zuzüglich einem Sicherheitszuschlag als Veräußerungsgewinn behandelt. 

In anderen Fällen wurden zu Lasten des Mandanten Vorschriften des Außensteuerrechts nicht berücksichtigt. 

Besonders ist mir allerdings aufgefallen, dass Rechtsanwälte Besteuerungsgrundlagen durch nicht fachlich geschultes Personal ermitteln lassen, d. h. durch Rechtsanwaltsfachangestellte, die sich mit Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckung bestimmt gut auskennen, aber vom Steuerrecht im Allgemeinen und Einkünften aus Kapitalvermögen im Besonderen nichts verstehen.

Ich denke, dass manche Selbstanzeige zum Haftungsfall wird.

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