Freitag, 24. Juni 2016

Kostenloser Rechtsrat

Ich diskutiere gerne mit Kollegen. Auch helfe ich gerne weiter, wenn ein Kollege ratlos ist.

Es fällt mir aber auf, dass es immer wieder die gleichen Kollegen sind, die sich auch an Mandate heranwagen, die sie nicht beherrschen und dann, wenn das Kind im Brunnen liegt, mich - natürlich kostenlos - um Rat fragen.

Heute fragt mich ein Kollege, was er denn tun kann, nachdem ihn die Strafsachenstelle mitgeteilt hat, dass "seine" Selbstanzeige unvollständig ist. Im Gespräch stellt sich heraus, dass es sein Fehler ist. Mein Rat: Obliegenheiten gegenüber dem Vermögenschadenhaftpflichtversicherer erfüllen.-)




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