Sonntag, 19. Juni 2016

Panama Papers und Tatentdeckung

Bei der sonntäglichen Durchsicht von Newslettern und dergleichen stoße ich auf einen kurzen Beitrag, in dem behauptet wird, die von den Panama Papers betroffenen könnten keine Selbstanzeige mehr abgeben. Bei ihnen liege Tatentdeckung vor. 

Das ist nicht richtig. Zum einen ist anders als in Entscheidungen aus dem Norden der Republik behauptet, durch Presseveröffentlichungen an sich noch gar keine Tatentdeckung eingetreten. Zum anderen sind Privatpersonen nur dann Tatentdecker, wenn sie ihre Erkenntnisse an die Ermittlungs- bzw. Finanzbehörden weitergeben wollen. Und das wollen die Urheber der Panama Papers gerade nicht.

Edit: Das gilt aber nur dann, wenn keine bestimmte Person mit Bezug zu einer Offshore-Gesellschaft benannt wird. Wird der Name einer konkreten Person veröffentlicht, tritt Tatentdeckung ein.

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