Donnerstag, 30. Juni 2016

Bewährungsstrafen im LuxLeaks-Prozess

Zwei ehemalige Mitarbeiter von PwC in Luxemburg, die die "Steuerpraktiken" von Konzernen, "enthüllt" haben, sind nun zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Berufsgeheimnisträger dürfen keine Mandatsgeheimnisse verraten. Und nichts anderes als Verrat von Mandatsgeheimnissen sind diese sog. Enthüllungen. Wenn mir mein Beruf bzw. das, was ich in diesem Beruf tue, nicht gefällt, steht es mir frei, den Beruf zu wechseln oder eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Zum Robin Hood darf ich mich aber nicht aufschwingen.


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