Mit Beschluss vom 15.06.2016 zu II B 91/15 hat der Bundesfinanzhof (BFH) vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt.
Das überrascht nicht. Bereits 2011 hat der BFH entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungskonform ist. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag nicht angenommen.
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