Vielfach wird behauptet, Daten-CDs könnten in einem Strafverfahren verwertet werden. Das sei insbesondere auch die Sicht des Bundesverfassungsgerichts.
Dieser Behauptung tritt nun mein Kollege Dr. Martin Wulff in einem Beitrag in "Die Steuerberatung", Heft 7-8 2016, entgegen und zwar mit dem zutreffenden Argument, dass das Bundesverfassungsgericht und auch das Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in dieser Hinsicht sehr vorsichtig formuliert haben und es lediglich nicht beanstandet haben, die Daten zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses zu nutzen. Aus den fraglichen Entscheidungen - das habe ich immer wieder auch in meinen Vorträgen erläutert - ergibt sich alles andere, was darüber hinaus aus ihnen herausgelesen wird, nicht.
Leider habe ich bislang keinen Mandanten gehabt, der die Hintergründe eines Datenkaufs einmal in einer Hauptverhandlung klären lassen wollte. Und da gibt es sicher eine ganze Menge zu klären. Ich behaupte, dass sogar ganz gezielt Daten bestellt werden. Und das dürfte kein Gericht in Deutschland akzeptieren.
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