Samstag, 23. Juli 2016

Stillstand der Rechtspflege

Auch nach vielen Jahren Anwaltsberuf kann mich ein Gericht noch überraschen:

In einem "ausgeschriebenen" Berufungsverfahren (Steuerberaterhaftung), in dem der letzte Schriftsatz zur Sache im Januar 2015 eingereicht worden ist, teilt mir der zuständige Senat des OLG Rostock in der vergangenen Woche mit, dass "mit einer Förderung des Verfahrens in den nächsten drei Monaten" nicht gerechnet werden könne.

Ich halte das für besorgniserregend. Auf einen funktionierenden Rechtsstaat lässt eine solche Mitteilung jedenfalls nicht schließen.

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