Sonntag, 20. März 2016

Luxemburger Lebensversicherung - Ein Haftungsfall

Ich habe ja verschiedentlich schon berichtet, dass das mit den Luxemburger Lebensversicherung nicht so einfach ist. Das zu Lebensversicherungen ergangene BMF-Schreiben sollte man kennen, wenn man für Mandanten eine Selbstanzeige anfertigt, in der eine solche eine Rolle spielt.

In einem Fall, in dem ich jetzt das Mandat übernommen habe, hat der Vorberater sich der Mühe der Überprüfung der ihm vorliegenden Unterlagen anhand dieses BMF-Schreibens nicht unterzogen. Er kannte es mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Versicherer z. B. gar kein biometrisches Risiko hat. Und nicht nur das: Die Anlagestrategie kann gleich zwei Mal pro Jahr geändert werden und Teilveräußerungen des Fondsbestandes sind auch möglich.

Für die Selbstanzeige wurden aber satte 125.000,00 EUR abgerechnet. Nein, es geht nicht um Millionen, sondern um eine Erbschaft von einer Tante, die dem Neffen 650.000,00 EUR Schwarzgeld hinterlassen hat. 

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