Dienstag, 22. März 2016

Geschäftsführer aufgepasst!

Wenn eine GmbH in Insolvenz gerät, wachsen dem Gesellschafter-Geschäftsführer die Dinge schnell über den Kopf. Steuerbescheide beruhen in dieser Situation oft auf Schätzungen - und werden nicht angefochten. Nach Insolvenzeröffnung kommt dann der Haftungsbescheid. Und gegen den kann man dann wegen § 166 AO wenig einwenden.

Und Steuerforderungen, die rechtskräftig zur Tabelle angemeldet sind, können auch zur Haftung führen, selbst wenn die Zahlen falsch sind.

Auch in der Krise muss der Geschäftsführer also klaren Kopf bewahren. Im eigenen Interesse!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen