Dienstag, 15. März 2016

Beihilfe durch Steuerberater - Ein Beispiel

Das Thema der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Steuerberater habe ich schon mehrfach in diesem Blog angesprochen.

Folgendes wurde mir kürzlich von einem Kollegen berichtet, der eine Aussenprüfung bei einem Gastronomen begleitet hat: Der Gastronom betreibt eine größere Gaststätte mit mehreren Kassen. Es fehlt die Verfahrensdokumentation. Der Steuerberater kennt keine Grenzen bei seiner Tätigkeit und veranlasst einen Mitarbeiter, anhand von Vorlagen aus dem Internet und Einbeziehung eines EDV - Fachmanns eine solche im Nachhinein zu erstellen.

§ 370 AO? Steuerhinterziehung? Alles Blödsinn sagt der Berater. Seine Aufgabe sei es, dem Mandanten zu helfen. 

Ob er das auch noch so sieht, wenn er die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mitgeteilt bekommt. Eines muss er sich vor Augen halten. Wer solcherlei von seinen Mitarbeitern verlangt, muss damit rechnen, dass diese ihn irgendwann einmal verpfeifen. Die nächste Gehaltsrunde jedenfalls dürfte für den Berater schwierig werden.

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