Donnerstag, 17. März 2016

Gier frisst Hirn

Das Thema Beihilfe zur Steuerhinterziehung stößt auf großes Interesse, wenn ich mir die Zahlen zu den Zugriffen auf meinen Blog ansehe. Daher heute noch ein Beispiel:

Vor einiger Zeit wurde ich von Steuerberatern in folgendem Fall hinzugezogen: Ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH hat an eine andere GmbH viele Tausend Euro aus der Kasse bezahlt. Rechnungen existieren. Der Gegenstand des Unternehmens der GmbH hat mit dem der Empfängerin nichts, aber auch gar nichts zu tun. Die eine handelt mit - sagen wir einmal - Gemüse, die andere mit Druckerpatronen.

Der Geschäftsführer erscheint in Begleitung eines Unternehmensberaters. Man erzählt mir, dass das Ganze ein Betrug sei. Ich frage, ob es überhaupt je einen Leistungsaustausch gegeben habe. Das wird verneint. Daraufhin rate ich zur Selbstanzeige, weil die Zahlungen - aus der Kasse wohlgemerkt - dann nicht als Aufwand behandelt werden durften und auch der Vorsteuerabzug unberechtigt in Anspruch genommen worden sei. 

Wenig später meldet sich (etwas empört) ein Partner der Steuerberater. Selbstanzeige komme nicht in Betracht. Die Zahlung der hinterzogenen Steuern könne nicht "gestemmt" werden. Die Selbstanzeige würde also zu einer Insolvenz führen.

Noch ein bisschen später erhalte ich einen Vermerk, unterschrieben vom Geschäftsführer der GmbH, wonach es sehr wohl einen Leistungsaustausch gegeben habe. 

Und dann erfahre ich, dass man die GmbH und den Geschäftsführer als Dauermandanten gewonnen habe. 


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