Mittwoch, 3. Februar 2016

Barzahlungsobergrenzen und ihre fadenscheinige Begründung

Die Medien berichten, dass die Bundesregierung eine Obergrenze für Barzahlungen im Inland in Höhe von 5.000,00 EUR einführen will und dies mit der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche begründet.

Ich glaube, dass insbesondere das Argument der Terrorismusbekämpfung nur vorgeschoben ist. Sind bislang größere Summen Bargeld von Hand zu Hand gegangen, dann werden künftig eben kleinere Päckchen gepackt. Außerdem sollen auch schon bisher Tarnfirmen usw. von Terroristen und sonstigen Kriminellen für ihre Zwecke genutzt worden sein.

Tatsächlich geht es der Politik nur um eins, nämlich die bessere - am liebsten vollständige - Kontrolle des unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung stehenden Bürgers.

Später kann man das System dann noch verfeinern: Wer Alkoholika kauft und mit seiner Geldkarte bezahlt, bei dem steht spätabends oder frühmorgens die Polizei um die Ecke und macht eine Alkoholkontrolle, wenn der vermeintliche Säufer in seinem Auto ankommt oder mit diesem von seinem Grundstück fährt. Zigarettenkäufer werden ihrer Krankenkasse gemeldet, damit die die Beiträge anpassen kann. Schöne, neue Welt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen