Samstag, 6. Februar 2016

Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Ein Thema für Steuerberater

Ich werde jetzt nicht in den Chor derjenigen einstimmen, die behaupten, dass Steuerberater - und auch Rechtsanwälte - willfährige Gehilfen ihrer Mandanten bei deren Steuerhinterziehungen sind. Für den ganz überwiegenden Teil der Berater, sei es Anwalt, sei es Steuerberater gilt das nicht.

Im Rahmen eines Vortrags habe ich mich wieder mit sog. berufstypischem Verhalten und einer daraus möglicherweise erwachsenden strafbaren Beihilfe auseinandergesetzt. Dabei habe ich dann auch einige Fälle aus meiner eigenen Praxis Revue passieren lassen, in denen der Mandant mit tatkräftiger Unterstützung seines Steuerberaters Steuern hinterzogen hat. In einigen Fällen war der Steuerberater völlig zu Recht Mitbeschuldigter, in anderen zu meinem Erstaunen nicht. 

Als Berater sollte man sich stets vor Augen halten, dass eine Anstiftung - auch das gibt es - und eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder gar eine (mit-) täterschaftliche begangene Steuerhinterziehung berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Zulassung hat.

Kein Mandant kann so lukrativ sein, dass man dafür seine Zulassung auf´s Spiel setzt.

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