Dienstag, 24. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 2

Nachdem ich mich im ersten Teil meines Lexikons mit dem Begriff "wegnehmen" auseinandergesetzt habe, will ich mich heute dem Begriff "Raub" widmen.

Raub Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt für Leib oder Leben.

Der Staat setzt seine Steueransprüche gegen den Steuerpflichtigen in einem Steuerbescheid fest. Wird nicht gezahlt, wird vollstreckt. Das Instrumentarium, das ihm hierfür zur Verfügung steht, ist reich. Vor seiner Anwendung wird mit ihm gedroht.

Zu bedenken ist auch, dass nicht etwa der Staat klagen muss, wenn der Steuerpflichtige Einwendungen gegen den Steuerbescheid vorbringt; es ist genau umgekehrt. Der Steuerpflichtige muss sich mit Einspruch, ggfls. Klage und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Steuerbescheid wehren. Allein, d. h. ohne Hilfe, kann er das nur selten. Er muss also regelmäßig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einschalten und diesen bezahlen.

Die Situation ist zwar nicht mit einem Raub im juristischen Sinne zu vergleichen. Aber im umgangssprachlichen Sinne erinnert die Situation der Vollstreckung von Steueransprüchen schon an einen solchen.


Montag, 23. Oktober 2017

Cum-Ex-Affäre: Räume von Kanzlei Freshfields durchsucht

Das ist eine der heutigen Nachrichten bei beck-aktuell.

Der BGH hat eine solche Durchsuchung, die ein Bundestagsuntersuchungsausschuss durchführen lassen wollte, im Februar 2017 noch abgelehnt. 

Das Mandatsgeheimnis ist mittlerweile so löchrig wie ein Schweizer Käse.  

Samstag, 21. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 1

Liebe Leser,

ich habe mich entschlossen, ein Lexikon des Steuerrechts der besonderen Art aufzulegen.

In meinem Lexikon werde ich Begriffe erläutern, die im Zusammenhang mit dem Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht immer wieder verwendet werden.

Beginnen möchte ich heute mit dem Begriff "wegnehmen":

Im Steuerstrafrecht wird der Begriff "wegnehmen" vor allen Dingen von Politikern im Zusammenhang mit "Allgemeinheit" verwendet. Es wird immer wieder behauptet, Steuerhinterzieher würden der Allgemeinheit etwas wegnehmen. Dann muss derjenige, der dergleichen behauptet, davon ausgehen, dass das, was ein Steuerhinterzieher erwirtschaftet,  der Allgemeinheit gehört. Wäre es anders, könnte der Steuerhinterzieher ja nichts wegnehmen, weil man sich ja nun - darüber dürften wir uns einig sein - selber nichts wegnehmen kann.

Im nächsten Teil werde ich wahrscheinlich den Begriff "Raub" erläutern.

Freitag, 20. Oktober 2017

Gewöhnlicher Aufenthalt begründet Steuerpflicht? So ein Blödsinn!

Es gibt Mitmenschen, die versuchen wirklich alles, um der Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen. Dafür lassen sie sogar ihre Familie nach Osteuropa umziehen - und geben  vor,  auch selber dort zu wohnen. 

Als eifrige Blogger posten sie aber auch nahezu täglich Beiträge, die (nicht nur) nahelegen, dass sie in Deutschland als deutscher Staatsbürger einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und für eine zumindest einer nahestehenden Person gehörende GmbH mit Sitz in Deutschland tätig sind. 

Über eine beschränkte Steuerpflicht braucht man da gar nicht mehr nachzudenken. Denke ich! 

Donnerstag, 5. Oktober 2017

Bradley Birkenfeld erinnert mich an August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

 Von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben stammt der Satz: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

Bradley Birkenfeld, war Berater bei der UBS in Genf und hat dort viele US-Bürger beraten und deren Schwarzgeld verwaltet. Als die UBS sich von derartigen Geschäften distanzierte, hat er seine Kunden an den US-Behörden verraten. Erging für 30 Monate wegen Beihilfe ins Gefängnis und erhielt danach 76.000.000 USD als Belohnung für seinen Verrat, den er damit begründete, dass er befürchtete, dass die Bank ihn und seine Kollegen bei Problemen auflaufen lassen würde. 

Das rechtfertigt also Verrat. Ich finde nicht. Mitgehangen mitgefangen. Und ganz so uneigennützig waren des Herrn Motive nicht. Stichwort: 76.000.000 USD.

Quelle: Focus Online 

Mittwoch, 4. Oktober 2017

"Cum-Ex-Drathzieher" landen vor Gericht

Nach Medienberichten sind einige Beteiligte nun vor dem Landgericht Wiesbaden angeklagt worden. Unter ihnen soll sich Hanno Berger befinden, der von manchem als der Erfinder dieser Geschäfte bezeichnet wird. Das kann, muss aber nicht stimmen.


Montag, 2. Oktober 2017

Live und in Farbe

Im November werde ich beim Aachener Anwaltverein und bei der DeutscheAnwaltAkademie vortragen.

Den Vortrag beim Aachener Anwaltverein halte ich am Freitag, dem 10.11.2017. Das Seminar ist bereits gut gebucht. Interessierte sollten also nicht mehr allzu lange warten.

Das diesjährige Seminar bei der DeutscheAnwaltAkademie werde ich wie in den vergangenen sieben Jahren als Co-Referent meines Kollegen Dr. Hilmar Erb, München, am 24./25.11.2017 abhalten. Es findet in Hamburg statt.