Freitag, 27. September 2019

Cum Ex - Neuigkeiten aus Bonn

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute wieder vom vor dem Landgericht Bonn anhängigen Strafverfahren in Sachen Cum Ex. Einer der Angeklagten, das dürfte bekannt sein, äußert sich umfangreich zur Sache und lenkt das Interesse nun auch auf die Deutsche Bank. 

Zwei Einheiten seines früheren Arbeitgebers Ballance seien praktisch Außenstellen der Deutschen Bank gewesen. Die Bank habe aus Cum Ex - Geschäften feste Gewinnbeteiligungen gezogen; ein Dokument hierzu habe aber nie gesehen.

Es bleibt spannend. 


Dienstag, 10. September 2019

Cum Ex die nächste Nachricht: Commerzbank wird durchsucht

Focus online und Handelsblatt berichten, dass heute die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt/Main im Zusammenhang mit Cum Ex - Geschäften durchsucht wird. 

Das Thema Cum Ex wird uns nach meiner Einschätzung noch länger beschäftigen. 

Freitag, 30. August 2019

Cum Ex: Freshfields einigt sich mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank auf 50.000.000,00 EUR

Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hat Freshfields wegen (angebliche) fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Cum Ex - Geschäften auf jedenfalls 95.000.000,00 EUR in Anspruch genommen. Nun hat man sich auf 50.000.000,00 EUR geeinigt.

Das berichtet u. a. die Juve.


Samstag, 17. August 2019

21.08.2019 - Interview mit Foerde-Radio

Es geht (nicht nur) um Rechtsschutzversicherungen für Strafrechtsfälle bzw. Strafrechtsschutz. Zur Sprache kommen insbesondere auch die Probleme, die auf einen Beschuldigten in Ermittlungsverfahren zukommen.

Die Sendung beginnt um 19:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr.

Montag, 1. Juli 2019

Cum Ex - Landgericht Bonn will Haftung der Banken prüfen

Aus der heutigen Süddeutschen Zeitung:

Die Bonner Strafkammer will offenbar gleich den ersten Cum-Ex-Prozess nutzen, um zu entscheiden, wer am Ende alles haften müsste für den Griff in die Staatskasse. Die Basis dafür liefern die Abschnitte 73a und 73b des Strafgesetzbuches. Darin ist festgelegt, dass und wie Täter, Teilnehmer und andere Profiteure von illegalen Geschäften haftbar gemacht werden können. Das geschähe dann im Wege der "Einziehung" von Vermögen; als Ausgleich für den angerichteten Schaden. Der Paragraf 73 und seine Nebenbestimmungen machen das leichter möglich, als es früher der Fall war. Mit diesen sehr weit gefassten Vorschriften könnte der Staat wieder zu seinem Geld kommen. Deshalb könnte es nun ernst werden für die Finanzbranche.

Weiteres unter Süddeutsche Zeitung.

Das wird spannend.

Sonntag, 30. Juni 2019

Stichtag 1. Juli 2019 - Auswertung der Daten aus dem automatischen Informationsaustausch

Ab morgen wird - so wörtlich die Welt am Sonntag - ein gewaltiger Datenschatz gehoben. Es geht um die Finanzdaten, die dem Bundeszentralamt für Steuern in den letzten Jahren im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu Auslandsanlagen von in Deutschland Steuerpflichtigen in den vergangenen Jahren (seit 2014) erhalten hat.

Bislang konnten diese Daten nicht ausgewertet werden, weil die dafür erforderliche Software nicht zur Verfügung stand. Das ist nun anders.

Der in dem Artikel zitierte Kollege, Herr Weber-Blank aus Hannover, weist zutreffend darauf hin, dass Betroffene nicht unüberlegt reagieren dürfen. Falsch sei es, "direkt zum Telefonhörer zu greifen und das Finanzamt anzurufen und alles einzuräumen." Das ist völlig richtig und zwar ganz unabhängig davon , ob man schon Post erhalten hat oder nicht. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nämlich an viele Voraussetzungen geknüpft. Und die kann man mit einem Anruf beim Finanzamt ganz sicher nicht erfüllen.

Bleibt anzufügen, dass z. B. in Rheinland-Pfalz die Behörden so vorgehen wollen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch noch nach dem ersten Anschreiben der Finanzverwaltung möglich sein soll. Ob man bis zu diesem Schreiben warten sollte oder aber auf diese Ankündigung vertrauen darf, steht auf einem anderen Blatt.